Tickt Ihr Blutdruckmessgerät noch richtig?
Auch in diesem Jahr können Sie bei uns wieder alle gängigen Blutdruckmessgeräte von einem Experten
prüfen lassen. Ist das Gerät in Ordnung, erhält dieses ein Prüfsiegel, welches Ihnen eine
Messgenauigkeit garantiert.
Sollte die Prüfung ergeben, dass das Gerät nicht mehr optimal funktioniert, empfehlen wir Ihnen gern ein
neues, für Sie passendes Gerät.
Auch zeigen wir Ihnen gern, worauf es bei der Messung ankommt.
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Bringen Sie Ihr Blutdruckmessgerät bis zum 23.10. zu uns.
Die Apotheke am Rosengarten feierte im letzten Jahr ihr 25-jähriges Bestehen und hat aus diesem Anlass eine großartige Aktion für den Deutschen Kinderschutzbund durchgeführt.
Im Rahmen einer Verlosung wurde ein Erlös in Höhe von 581 € erzielt. Dieses Geld wird nun an den Kinderschutzbund “Blauer Elefant” in Halle-Silberhöhe gespendet.
Die Apotheke am Rosengarten ist stolz darauf, einen Beitrag zur Unterstützung von Kindern und ihren Familien zu leisten. Der Kinderschutzbund “Blauer Elefant” setzt
sich aktiv für das Wohl von Kindern ein und bietet wichtige Hilfsangebote in der Region.
Wir danken allen Teilnehmern der Verlosung sowie unseren Kunden und Kundinnen für ihre Unterstützung. Gemeinsam können wir einen positiven Unterschied im Leben von Kindern bewirken.
Rezeptarten
Vom Arzt ausgestellte Rezepte fur Arzneimittel haben eine begrenzte Gültigkeitsdauer.
Ein rotes Rezept - Papier weiß, Aufdruck rot - ist für Medikamente, die von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden. Es gilt 28 Tage.
Ein rotes Rezept mit einem diagonalen Strich ist ein sogenanntes Entlassrezept. Es wird am Ende eines Krankenhausaufenthalts ausgestellt und dient der Überbrückung bis zur Weiterbehandlung durch den Hausarzt. Achtung: Es gilt nur drei Tage.
Für Privatrezepte verwenden die meisten Ärzte blaue Vordrucke. Sie sind ein viertel Jahr gültig.
Gelb sind Betäubungsmittel-Rezepte; in der Regel betreffen sie starke Schmerzmittel. Diese Verordnung muss innerhalb von sieben Tagen eingelöst sein.
Vor einiger Zeit neu hinzugekommen ist das grüne Rezept. Darauf trägt der Arzt Medikamente ein, die er empfiehlt.
Sie sind unbegrenzt gültig. Viele gesetzliche Krankenkassen erstatten die Kosten für rezeptfreie Arzneimittel.
Voraussetzung ist allerdings, dass Ihr Arzt das rezeptfreie Arzneimittel auf einem Grünen Rezept verordnet und Sie
es anschließend bei Ihrer Krankenkasse einreichen.
Informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, welche rezeptfreien Arzneimittel erstattet werden.