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Prüfung Blutdruckmessgeräte


Tickt Ihr Blutdruckmessgerät noch richtig?

BMG Prüfung

Auch in diesem Jahr können Sie bei uns wieder alle gängigen Blutdruckmessgeräte von einem Experten prüfen lassen. Ist das Gerät in Ordnung, erhält dieses ein Prüfsiegel, welches Ihnen eine Messgenauigkeit garantiert.
Sollte die Prüfung ergeben, dass das Gerät nicht mehr optimal funktioniert, empfehlen wir Ihnen gern ein neues, für Sie passendes Gerät.
Auch zeigen wir Ihnen gern, worauf es bei der Messung ankommt.
Bringen Sie Ihr Blutdruckmessgerät bis zum 01.11. zu uns.

Aktuelles zum E-Rezept


Fragen und Antworten für Patienten

E-Rezept App

Wie funktioniert das E-Rezept?
Das E-Rezept löst das rosa Papierrezept in der gesetzlichen Krankenversicherung ab. Der Arzt erstellt die Verordnung elektronisch und legt sie geschützt auf einem zentralen Server ab. Als Patient bekommen Sie nicht das eigentliche Rezept, sondern einen Schlüssel (E-Rezept-Token) ausgehändigt. Nur mit diesem Schlüssel kann jede Apotheke das digitale Originalrezept vom zentralen Server herunterladen und bearbeiten.

Mehr Informationen unter www.das-e-rezept-kommt.de

Download

Hier können Sie unseren Handzettel zum E-Rezept herunterladen (pdf-Format).
Handzettel
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Schutzmasken


Mund-Nasenschutz

Das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen hat sich in der Pandemie als besonders wirkungsvolle Maßnahme erwiesen. Gerade vor dem Hintergrund möglicher besonders ansteckender Mutationen weisen Bund und Länder darauf hin, dass medizinische Masken (also sogenannte OP-Masken oder auch Masken der Standards KN95/N95 oder FFP2) eine höhere Schutzwirkung haben als Alltagsmasken, die keiner Normierung in Hinblick auf ihre Wirkung unterliegen. Deshalb wird die Pflicht zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in Geschäften verbindlich auf eine Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken konkretisiert. Generell wird in Situationen, in denen ein engerer oder längerer Kontakt zu anderen Personen, insbesondere in geschlossenen Räumen unvermeidbar ist, die Nutzung medizinischer Masken angeraten.

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Eine FFP2-Maske (oder vergleichbare Maske) soll Mund, Nase und Kinn vollständig umschließen und dicht an der Haut anliegen, so dass möglichst wenig Luft an den Seiten ein- oder ausströmt. Die Maske kann in der Regel mehrere Stunden lang getragen werden und muss auf jeden Fall gewechselt werden, wenn das Atmen schwerer wird oder die Maske beschädigt ist. Konkrete Hinweise des Herstellers sind zu beachten.
Bitte waschen Sie die Maske nicht oder benetzen Sie sie nicht mit Desinfektions­mittel, denn das zerstört ihre Schutzwirkung.

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat ausführliche Hinweise zur Verwendung von Mund-Nasen-Bedeckungen, medizinischen Gesichtsmasken sowie partikelfiltrierenden Halbmasken (FFP-Masken) auf seiner Internetseite erstellt.
Den Link dazu finden Sie hier: ... mehr Informationen zu Schutzmasken

Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Wichtiger Hinweis:
Bei den Masken handelt es sich um Einmalmasken! Diese dürfen lt. Arbeitsschutzverordnung nur „eine Schicht“ getragen werden. Das heißt - max. 4 - 8 h.
Mehrfach verwendbare Masken sind bei uns ebenfalls günstig zu erhalten. Diese sind bis zu 30x waschbar und haben eine Schicht aus antimikrobiellen Nano-Silber-Fasern.

Gültigkeit von Rezepten

Rezeptarten
Vom Arzt ausgestellte Rezepte fur Arzneimittel haben eine begrenzte Gültigkeitsdauer.

rosa Rezept

Ein rotes Rezept - Papier weiß, Aufdruck rot - ist für Medikamente, die von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden. Es gilt 28 Tage.

Entlassrezept

Ein rotes Rezept mit einem diagonalen Strich ist ein sogenanntes Entlassrezept. Es wird am Ende eines Krankenhausaufenthalts ausgestellt und dient der Überbrückung bis zur Weiterbehandlung durch den Hausarzt. Achtung: Es gilt nur drei Tage.

Privatezept

Für Privatrezepte verwenden die meisten Ärzte blaue Vordrucke. Sie sind ein viertel Jahr gültig.

Betäubungsmittelrezept

Gelb sind Betäubungsmittel-Rezepte; in der Regel betreffen sie starke Schmerzmittel. Diese Verordnung muss innerhalb von sieben Tagen eingelöst sein.

grünes Rezept

Vor einiger Zeit neu hinzugekommen ist das grüne Rezept. Darauf trägt der Arzt Medikamente ein, die er empfiehlt. Sie sind unbegrenzt gültig. Viele gesetzliche Krankenkassen erstatten die Kosten für rezeptfreie Arzneimittel. Voraussetzung ist allerdings, dass Ihr Arzt das rezeptfreie Arzneimittel auf einem Grünen Rezept verordnet und Sie es anschließend bei Ihrer Krankenkasse einreichen.
Informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, welche rezeptfreien Arzneimittel erstattet werden.

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